Kappungsgrenze Leipzig
Verlängerung des Mieterschutzes in Leipzig bis Juni 2027 beschlossen
Die Kappungsgrenze in Leipzig beträgt 15% und wurde bis Juni 2027 verlängert: In einer wichtigen Neuerung wurde der besondere Mieterschutz in Leipzig - die sogenannte Kappungsgrenze - von der Stadtverwaltung und dem Freistaat Sachsen bis Ende Juni 2027 verlängert. Damit reagieren die Behörden auf die weiterhin angespannte Situation auf dem Leipziger Wohnungsmarkt und sorgen dafür, dass Mieterinnen und Mieter auch in der kommenden Zeit vor übermäßigen Mieterhöhungen geschützt bleiben. Die Verlängerung unterstreicht die politische Priorität, die Bezahlbarkeit von Wohnraum in Leipzig zu sichern, und gibt Bestandsmietern von Mietwohnungen weiterhin Planungssicherheit.
Ziel und Funktion: Warum Leipzig eine abgesenkte Kappungsgrenze braucht
Die Mietpreisbegrenzung in Leipzig dient als zentrales Instrument des Mieterschutzes und ist vor dem Hintergrund des dynamischen Wohnungsmarkts in Leipzig von besonderer Bedeutung. Ursprünglich wurde die Kappungsgrenze nach §558 Abs. (3) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) deutschlandweit eingeführt, um Mieterinnen und Mieter vor übermäßigen Mieterhöhungen zu schützen. Sie begrenzt den maximalen Anstieg der Miete innerhalb eines bestimmten Zeitraums, in der Regel drei Jahre, und schützt so vor sprunghaften Belastungen durch steigende ortsübliche Vergleichsmieten. In Leipzig wurde diese Schutzfunktion durch eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent zusätzlich gestärkt - ein Ausdruck dafür, dass die Stadt den Wohnungsmarkt für angespannt hält.
Aktuelle Immobilienpreise in Leipzig
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Unterschiede der Kappungsgrenze bei Mietverträgen: Bestand und Neuvermietung
Die besonderen Regelungen zur Mietpreisbegrenzung gelten in Leipzig ausschließlich für bestehende Mietverhältnisse. Bei Neuvermietungen ist die Kappungsgrenze nicht anwendbar; hier können Vermieterinnen und Vermieter die Miete frei aushandeln, unter Beachtung des Leipziger Mietspiegels. Für Bestandsmieter bedeutet die verlängerte Regelung eine wichtige Sicherheit: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete nicht mehr als 15 Prozent über dem bisherigen Niveau liegen, selbst wenn die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher ist. Als Grundlage für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient der qualifizierte Mietspiegel Leipzig, der regelmäßig aktualisiert wird und sowohl Lage, Größe, Ausstattung als auch das Baujahr der Wohnung berücksichtigt. Wer sich über aktuelle Immobilienpreise Leipzig informieren möchte, findet in den regelmäßig veröffentlichten Marktberichten und Vergleichsportalen umfassende Daten und Analysen.

Praxisbeispiel Kappungsgrenze: Wie hoch ist die Kappungsgrenze in Leipzig?
Ein anschauliches Beispiel verdeutlicht die Wirkung der Leipziger Mietpreisbegrenzung: Angenommen, eine Mieterin zahlt seit mehreren Jahren eine Nettokaltmiete von 7 Euro pro Quadratmeter. Die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel Leipzig liegt mittlerweile bei 9 Euro. Ohne die Kappungsgrenze könnte die Miete theoretisch auf bis zu 9 Euro angehoben werden. Aufgrund der Regelung von 15 Prozent ist jedoch nur eine Erhöhung auf maximal 8,05 Euro innerhalb von drei Jahren zulässig, selbst wenn die Vergleichsmiete darüber liegt. Die Mieterin ist somit vor einer überproportionalen Mieterhöhung geschützt.
Bedeutung für den Wohnungsmarkt in Leipzig und die Zukunft
Insgesamt ist die Mietpreisbegrenzung in Leipzig ein zentrales Element des Mieterschutzes, das den Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern fördert. Sie sorgt für Stabilität auf dem Wohnungsmarkt und schützt Mieterinnen und Mieter vor unverhältnismäßigen Belastungen. Gleichzeitig bleibt sie ein dynamisches Instrument, das an die Entwicklung des Wohnungsmarkts angepasst wird und somit auf aktuelle Herausforderungen reagiert. Die regelmäßige Überprüfung und Verlängerung der Regelung unterstreicht die Bedeutung, die der bezahlbare Wohnraum für die Stadt Leipzig hat.
Häufige Fragen zur Kappungsgrenze in Leipzig (FAQ)
Sie begrenzt Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen auf maximal 15 % innerhalb von drei Jahren und schützt so vor starken Preissprüngen.
Die Regelung gilt nur für Bestandsmieter. Bei Neuvermietungen kann die Miete frei vereinbart werden, unter Berücksichtigung des Mietspiegels.
Beispiel: Eine Miete von 7 €/m² darf trotz einer Vergleichsmiete von 9 €/m² höchstens auf 8,05 €/m² steigen – also maximal 15 % binnen 3 Jahren.
Aufgrund der angespannten Wohnungssituation in Leipzig wurde die bundesweite Grenze von 20 % auf 15 % gesenkt, um Mieter besser zu schützen.
Die abgesenkte Kappungsgrenze wurde bis 30. Juni 2027 verlängert.




