Maklerprovision in Leipzig


Aktuelle Sätze, gesetzliche Regelungen & Ihr Preisvorteil bei Immaxi Immobilien

Die Maklerprovision ist beim Immobilienkauf oder -verkauf ein wichtiger Kostenfaktor. Gerade in Leipzig, wo der Immobilienmarkt sehr dynamisch ist, lohnt der genaue Blick auf die Höhe der Provision und die Unterschiede zwischen den Anbietern. Mit diesem Artikel geben wir Ihnen einen vollständigen Überblick, wie die Maklerprovision geregelt ist, wie sie sich zusammensetzt und warum Sie bei uns besonders günstig und transparent betreut werden.

Was ist eine Maklerprovision?

Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Immobilienkaufvertrags oder Mietvertrags erhält. Sie ist nach § 652 BGB erfolgsabhängig: Nur, wenn durch die Tätigkeit des Maklers ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt, entsteht der Provisionsanspruch.

Im Maklervertrag werden sowohl die Höhe als auch die Zahlungsbedingungen festgelegt. Das betrifft insbesondere folgende Fälle:

  • Verkauf von Immobilien (z. B. Wohnungen, Häuser, Grundstücke)
  • Vermietung von Wohnraum oder Gewerbeobjekten

Wer zahlt die Maklerprovision?

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bundesweit eine neue gesetzliche Regelung für private Käufer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen (§ 656a-d BGB): Käufer müssen maximal die Hälfte der Maklerprovision zahlen. Wer den Makler beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der Kosten.

Diese Regelung sorgt für mehr Fairness und Transparenz auf dem Immobilienmarkt und entlastet besonders Käufer.

  • Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerprovision in der Regel zu je 50%
  • Ohne Beteiligung des Verkäufers entfällt die Zahlungspflicht für Käufer.
  • Die genaue Aufteilung ist immer im Maklervertrag geregelt.

Maklerprovision bei Vermietung

Bei der Vermietung von Wohnungen und Häusern in Deutschland gilt das sogenannte Bestellerprinzip: Wer den Immobilienmakler beauftragt, zahlt auch die Maklerprovision. Diese gesetzliche Regelung gilt seit Juni 2015 nach der Reform des Wohnungsvermittlungsgesetzes (§ 2 Abs. 1a WoVermRG).

In der Praxis bedeutet das: Beauftragt der Vermieter den Makler mit der Wohnungsvermietung - was in der Regel der Fall ist - trägt er auch die gesamten Maklerkosten. Für Mieter fällt normalerweise keine Maklerprovision an, es sei denn sie haben den Immobilienmakler ausdrücklich selbst mit der Wohnungssuche beauftragt.

Das Bestellerprinzip entlastet Mieter finanziell und sorgt für mehr Transparenz bei der Vermietung.
Aktuelle Immobilienpreise in Leipzig 
in unserer detaillierten Preisübersicht:

Wie hoch ist die Maklerprovision in Leipzig?

Die Höhe der Maklerkosten orientieren sich am örtlichen Immobilienmarkt und können von Bundesland zu Bundesland, sowie zwischen einzelnen Städten variieren. In Leipzig gelten aktuell Provisionen von insgesamt 5,95 % - 7,14 % des Kaufpreises als marktüblich. 

Leipzig unterscheidet sich dabei von anderen Regionen in Mitteldeutschland durch einen sehr dynamischen Immobilienmarkt. Die Nachfrage nach Wohnraum ist hoch, was sich auch auf die Provisionshöhe auswirkt. Zwar gibt es keine gesetzliche Vorgabe für einen festen Provisionssatz, aber durch das große Angebot an Maklerunternehmen herrscht ein transparenter Wettbewerb, der Spielräume für günstiger kalkulierte Provisionen eröffnet. Auch lohnt ein Blick auf Sonderfälle: Für den Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern greifen die aktuellen Regelungen mit obligatorischer Teilung der Provision. Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken oder Gewerbeimmobilien können andere Konditionen gelten.

Beispielrechnung Maklerprovision für Leipzig:

Kaufpreis ImmobilieGesamtprovision (z.B. 5,95 %)Anteil Käufer (z.B. 2,975 %)Anteil Verkäufer (z.B. 2,975 %)
60.000 €3.570 €1.785 €1.785 €
140.000 €8.330 €4.165 €4.165 €
400.000 €23.800 €11.900 €11.900 €

Wie hoch ist die Maklerprovision bei Immaxi Immobilien?

Die Maklerprovision bei Immaxi Immobilien beträgt in der Regel 5,95 % des Kaufpreises inkl. Mehrwertsteuer - und liegt damit deutlich unter dem Leipziger Marktdurchschnitt. Unsere transparente Preisgestaltung sorgt dafür, dass Käufer und Verkäufer von Anfang an Klarheit über die entstehenden Kosten haben.

Vorteile unseres Provisionsmodells:
  • Maklerprovision: 5,95 % inkl. MwSt. - je Vertragspartei (Käufer/Verkäufer) nur 2,975% inkl. MwSt.
  • Fällig nur bei erfolgreicher Vermittlung einer Immobilie
  • Gilt für Wohnung, Haus und Grundstück in Leipzig
  • Keine versteckten Zusatzkosten oder Aufschläge
Käufer und Verkäufer profitieren finanziell von günstigeren Kosten und erhalten alle Leistungen eines erfahrenen Immobilienmaklers mit persönlichem Service und hervorragender Marktkenntnis.

Warum ist unsere Maklerprovision günstiger als beim Wettbewerb?

Unsere günstige Maklerprovision in Leipzig basiert auf dem Prinzip maximaler Effizienz ohne Qualitätsverlust. Durch moderne, digitale Prozesse reduzieren wir interne Kosten und vermeiden unnötigen Verwaltungsaufwand. Anders als große Maklerketten arbeiten wir mit schlanken Abläufen und persönlichem Service - ganz ohne überteuerte Büroflächen, oder komplizierte Strukturen. Unsere Preisgestaltung ist transparent und nachvollziehbar - für Käufer und Verkäufer gleichermaßen. Das schafft Vertrauen und echten Mehrwert:

  • Verkäufer erzielen einen höheren Nettoerlös
  • Käufer profitieren von geringeren Nebenkosten beim Immobilienkauf

Maklerprovision Leipzig im Wettbewerbsvergleich

AnbieterProvision VerkäuferProvision KäuferBesonderheiten
Marktüblich in Leipzig3,57 %3,57 %durchschnittlich
Immaxi Immobilien2,975 %2,975 %transparent, fair und günstig
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Häufige Fragen (FAQ) zur Maklerprovision in Leipzig

Die Maklerprovision wird erst fällig, wenn der Kauf- oder Mietvertrag notariell unterzeichnet ist. Sobald dieser rechtskräftige Vertragsabschluss erfolgt, stellt der Makler die Provisionsrechnung. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 7 bis 14 Tage nach Vertragsunterschrift. Die exakten Fristen und Zahlungsmodalitäten sind im jeweiligen Maklervertrag geregelt.

Ja, die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar und hängt von der Vereinbarung zwischen Makler, Käufer und Verkäufer ab. Allerdings gibt es marktübliche Richtwerte, und einige Makler werben bewusst mit günstigeren Konditionen. Wichtig ist, die Vereinbarung schriftlich festzuhalten

Bei vermieteten Immobilien können Kapitalanleger die gezahlte Maklerprovision als Werbungskosten steuerlich absetzen. Beim Kauf zur Eigennutzung ist ein steuerlicher Abzug i. d. R. nicht möglich. Details sollten mit einem Steuerberater geklärt werden.

Ein Anspruch auf Maklerprovision entsteht nur dann, wenn tatsächlich ein notariell beurkundeter Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen wird. Kommt der Vertrag aus irgendeinem Grund nicht zustande oder tritt eine aufschiebende Bedingung nicht ein (z.B. fehlende Finanzierungszusage), wird keine Provision fällig. Ausnahme: Wurde der Vertrag bereits gültig geschlossen und später storniert, können je nach Stornogrund Kosten entstehen.

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