Notartermin – Alles unter Dach und Fach
Endlich ist es soweit: Der Notartermin steht an und damit rückt der erfolgreiche Kauf Ihrer Immobilie in Leipzig immer näher. Das Treffen beider Vertragsparteien – Verkäufer und Käufer - beim Notar ist wichtig. Warum das so ist, ob es auch Ausnahmen gibt und was auf Sie zukommt, lesen Sie hier.
Beurkundung des Kaufvertrags für eine Immobilie
Um einen Haus- und Wohnungsverkauf rechtskräftig abzuschließen, braucht es eine notarielle Urkunde. Einen solchen Notarvertrag erhält man vom Notar. Wir als Immobilienmakler in Leipzig, kümmern uns gern für Sie um die entsprechenden Entwürfe und können Ihnen sehr gern auch einen Notar empfehlen. Beim Beurkundungstermin, zu dem in der Regel alle Parteien (Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer) eingeladen werden, wird der Kaufvertrag unterzeichnet und besiegelt. Damit gehört der Notartermin zu den abschließenden und relevantesten Schritten während eines Verkaufsprozesses. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie sich auf den Termin vorbereiten können und was während des Treffens beim Notar und danach passiert.
Wie bereite ich mich auf den Notartermin vor?
Bevor ein Notartermin im Rahmen eines Immobilienverkaufs vereinbart werden kann, stehen für alle Beteiligten einige wichtige Aufgaben an. Zunächst ist es wichtig, dass sich Verkäufer und Käufer der Immobilie auf einen Kaufpreis des Hauses oder der Wohnung geeinigt haben. Auch die Zahlungsmodalitäten sollten im Vorfeld geklärt sein. Hat der Käufer eine Finanzierungszusage, oder einen Einkommensnachweis vorgelegt, kann ein Notartermin festgelegt werden. Wir als vermittelnder Makler begleiten Sie beratend durch die Verkaufsphase bis hin zur Notarvertragsunterzeichnung und darüber hinaus. Wir prüfen Einkommensnachweise und Finanzierungszusagen der Käufer auf Plausibilität und sind gesetzlich verpflichtet die Identität der Beteiligten am Immobilienkauf gemäß Geldwäschegesetz (GwG) zu überprüfen.
In der Regel wird der Notar vom Käufer ausgewählt, da dieser auch die Notarkosten trägt. Um den Notarvertrag vorbereiten zu können, braucht der Notar einige Unterlagen von Ihnen. Dafür benötigt er vor allem Angaben über das Grundbuch, den Kaufpreis und den Termin, an dem die Immobilie übergeben werden soll. Ferner müssen Sie ihn über alle relevanten Nebenabreden mit dem Käufer informieren, beispielsweise über die Übernahme von Möbeln. Hat Ihre Immobilie gravierende Sachmängel? Auch das müssen Sie dem Notar mitteilen.
In der Regel wird der Notar vom Käufer ausgewählt, da dieser auch die Notarkosten trägt. Um den Notarvertrag vorbereiten zu können, braucht der Notar einige Unterlagen von Ihnen. Dafür benötigt er vor allem Angaben über das Grundbuch, den Kaufpreis und den Termin, an dem die Immobilie übergeben werden soll. Ferner müssen Sie ihn über alle relevanten Nebenabreden mit dem Käufer informieren, beispielsweise über die Übernahme von Möbeln. Hat Ihre Immobilie gravierende Sachmängel? Auch das müssen Sie dem Notar mitteilen.
Was kostet ein Notar in Leipzig und Umgebung?
Notarkosten und Gebührensätze sind in Deutschland einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und demnach bei jedem Notar gleich. Die Höhe der Notarkosten richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts und nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars. Die Höhe der Notargebühren können mit Hilfe eines von der Bundesnotarkammer erstellten Gebührenrechners ermittelt werden.
Wie läuft der Notartermin ab?
Zum Notartermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Identifizierung mit. Nach erfolgreicher Identifizierung durch den Notar wird der gesamte Kaufvertrag in seiner letzten und aktuellen Form vorgelesen. Damit sollen beide Vertragsparteien noch einmal die Chance erhalten, aufkommende Fragen zu den Inhalten des Vertrags zu stellen und Unklarheiten zu äußern.
Sind beide Vertragsparteien mit dem Vertrag für die Immobilie einverstanden, kommt es am Schluss des Notartermins zur Vertragsunterzeichnung. Danach besiegelt der Notar den Vertrag. In der Regel erhalten Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer in 2-3 Tagen die gesiegelte Vertragsurkunde per Post zugeschickt.
Da der Notar als neutraler Vermittler zwischen Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer fungiert, berät er während des Treffens beide Vertragsparteien objektiv. Er erklärt gern auf Nachfrage Fachbegriffe, beantwortet sachlich alle Fragen und beseitigt mögliche Unstimmigkeiten. Außerdem kann der Notar auf Wunsch auch noch Änderungen an den Inhalten vornehmen, falls es juristisch zulässig ist.

Wie lange dauert der Notartermin?
Die Länge des Notartermins kann sehr variieren. Das hängt besonders davon ab, wie viele Fragen gestellt und Änderungswünsche geäußert werden. Muss der Notar viele juristische Sachen erklären, Unstimmigkeiten erläutern und Korrekturen oder Änderungen eintragen, dann kostet das Zeit. Ein solcher Notartermin dauert in der Regel 60 Minuten. Sollten viele Fragen bereits im Vorfeld geklärt sein, kann ein Notartermin auch bereits nach 30 Minuten beendet sein. Im Anschluss an die Beurkundung des Notarvertrages kann noch die Eintragung der Grundschuld für den Käufer erfolgen. Sollte der Käufer einer Immobilie den Kaufpreis ganz oder teilweise finanzieren, wird in diesem Prozedere noch die Grundschuldbestellung für die Bank vertraglich fixiert. Dieser Vorgang dauert in der Regel nicht länger als 10 Minuten. Es ist in diesem Falle ratsam, die Grundschuldunterlagen im Vorfeld an das Notariat zu übermitteln.
Kann eine Partei den Vertrag auch nachträglich unterschreiben?
Es ist nicht unüblich, dass Käufer und Verkäufer einer Immobilie räumlich sehr weit auseinander wohnen. In diesem Falle ist es möglich, dass zum Beispiel die Verkäuferseite bei einer Beurkundung in Leipzig nicht anwesend ist. Hierbei wird sich im Vorfeld darauf verständigt, dass die Verkäuferseite entweder durch den vermittelnden Immobilienmakler, oder einen Angestellten des Notariats vollmachtslos vertreten wird. In diesem Falle wird der Verkäufer dem Notar vorab bestätigen, dass er mit dem Inhalt des Kaufvertrages und der vollmachtslosen Vertretung einverstanden ist und dass er den Kaufvertrag im Nachgang bei einem Notar in Wohnortnähe nachgenehmigen lässt. Der Verkäufer erspart sich hierdurch eine mögliche lange Anreise und eventuelle Übernachtungskosten. Er muss im Gegenzug die Gebühren für die Nachgenehmigung des Vertrages zahlen, die meist aber deutlich unter den Reisekosten liegen. Das o.a. Prozedere ist ein gängiges und etabliertes Verfahren. Es verzögert allerdings die Rechtskräftigkeit des Kaufvertrages um einige Tage bis zur vollständigen Unterzeichnung aller Beteiligten.
Was geschieht nach dem Notartermin?
Nach dem Termin hat der Notar einiges zu tun. Unter anderem informiert er das zuständige Finanzamt, dass die Immobilie rechtskräftig verkauft wurde. So kann das Finanzamt einen Grunderwerbsteuerbescheid aufsetzen und diesen an den neuen Eigentümer schicken. Der Notar prüft zudem das Vorkaufsrecht der Stadt und kümmert sich weiterhin darum, dass die neuen Eigentümer im Grundbuch mit einer Auflassungsvormerkung eingetragen werden.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Grundbuchbearbeitungszeiten beim Grundbuchamt in Leipzig. Diese variieren je nach Stadtteil und können durchaus 2-6 Monate bis zur Eintragung der Auflassungsvormerkung in Anspruch nehmen. Nach erfolgter Eintragung im Grundbuch, erfolgt die Kaufpreiszahlung und nachfolgend die Übergabe der Immobilie an den neuen Käufer.





