Grunderwerbsteuer Sachsen


Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Sachsen?

Die Grunderwerbsteuer ist in Sachsen seit dem 01.01.2023 von 3,5% auf 5,5% gestiegen. Somit sind die Zeiten des niedrigen Grunderwerbsteuersatzes sind in Sachsen leider vorbei. Im deutschlandweiten Vergleich ist sichtbar, dass sich Sachsen dem allgemeinen Bundesdurchschnitt beim Thema Grunderwerbssteuer angepasst hat. Durch die Anhebung der Steuer versucht die Landesregierung frisches Geld in die Kassen zu spülen und Haushaltslöcher zu stopfen. Sachsen liegt mit dem neuen Steuersatz von 5,5 % im bundesweiten Durchschnitt. Die höchste Grunderwerbsteuer von 6,5% zahlen Immobilienkäufer in Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Schleswig-Holstein und Thüringen. Bayern ist derzeitig das einzige Bundesland in dem noch am niedrigen Steuersatz von 3,5% festgehalten wird. (Stand 2023/2024)

Wer muss Grunderwerbsteuer zahlen?

Grundsteuer Sachsen
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) zählt bei einem Immobilienkauf zu den Kaufnebenkosten, die zusätzlich zum Kaufpreis der Immobilie anfallen. Grunderwerbsteuer zahlt in der Regel der Käufer einer Immobilie. Dies wird zusätzlich im Notarvertrag schriftlich vereinbart. Der Bescheid zur Zahlung der Grunderwerbsteuer wird durch das zuständige Finanzamt veranlasst.

Wann muss die Grunderwerbsteuer in Sachsen bezahlt werden?

Nach Beurkundung des Kaufvertrages ist es Aufgabe des zuständigen Notars, das Finanzamt über die Immobilientransaktion zu informieren. Die im Notarvertrag angegebene zahlungspflichtige Partei (meist der Käufer) wird daher kurzfristig einen Steuerbescheid vom Finanzamt mit einer Zahlungsaufforderung über 5,5% des Immobilienkaufpreises erhalten. Die Grunderwerbsteuer ist daher nicht erst mit der Kaufpreiszahlung fällig, sondern bereits kurz nach dem Notartermin. Die Fälligkeit wird gemäß §15 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) mit 4 Wochen angegeben. Es ist anzuraten die Grunderwerbsteuer zeitnah zu begleichen, um den Prozess bis zur Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch nicht zu verzögern. Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Sie bescheinigt dem Käufer damit, dass aus steuerlicher Sicht, keine Bedenken für den Immobilienkauf bestehen.

Wer ist von der Grunderwerbsteuer befreit?

In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Erhebung und Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei den Bundesländern. Im Land Sachsen sind einige Gruppen von Personen von der Grunderwerbsteuer befreit. Dazu zählen öffentliche Körperschaften, wie zum Beispiel der Staat, Länder, Gemeinden oder auch Kirchengemeinden. Auch bestimmte gemeinnützige Organisationen und Stiftungen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Hierzu müssen jedoch meistens gemeinnützige Zwecke verfolgt und nachgewiesen werden. Dazu gehören etwa Vereine, die sich beispielsweise in den Bereichen Bildung oder Soziales engagieren. Des Weiteren können auch bestimmte Institutionen wie Hochschulen, Forschungsinstitute oder gemeinnützige Krankenhäuser auf Antrag von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Hierbei wird jedoch häufig vorausgesetzt, dass sich die Immobilie im Zusammenhang mit der Erfüllung des satzungsgemäßen Auftrags der jeweiligen Institution befindet.

Auch Privatpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Eine mögliche Befreiungsmöglichkeit besteht beispielsweise bei der Übertragung von Immobilien innerhalb enger Familienangehöriger, also beim Erwerb von Eltern, Kindern oder Ehepartnern. Hierbei müssen jedoch gewisse persönliche Voraussetzungen erfüllt sein.
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Welche Auswirkungen hat die neue Grunderwerbsteuer auf den Immobilienmarkt in Leipzig und Sachsen?

Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer hat die Kosten für den Immobilienkauf nochmal deutlich erhöht. Diese Auswirkungen bekommen alle Immobilienkäufer zu spüren, die Immobilieneigentum in Sachsen erwerben, denn die Kosten für den Kauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung steigen dadurch deutlich an. Dies gilt sowohl für den Erwerb einer Bestandsimmobilie als auch für die Grunderwerbsteuer für einen Neubau. Wir rechnen als Immobilienmakler trotzdem nicht mit einem abflachen der Immobilienverkäufe durch die erhöhte Grunderwerbsteuer. Verglichen mit anderen Bundesländern mit höheren Grunderwerbsteuersätzen kann kein Einfluss auf das Geschehen am Immobilienmarkt durch höhere Grunderwerbsteuersätze festgestellt werden. Derzeitig verzeichnen wir aber auf Grund der veränderten Zinssituation, der möglichen Rezessionsangst und der Inflation einen leichten Rückgang am Interesse von Kapitalanlagen in Leipzig und Sachsen. Immobilien zur Eigennutzung sind weiterhin stark nachgefragt.

Lohnt sich ein Immobilienkauf in Sachsen noch?

Der Immobilienmarkt in Sachsen hat durch die Grunderwerbsteueranhebung keine spürbaren Veränderungen erlebt. Faktoren wie Zinsentwicklungen und Inflation haben hier größeren Einfluss auf die Nachfrage. Durch die weiter gestiegene Bevölkerungszahl in den Ballungszentren in Sachsen hat sich die Nachfrage nach Immobilien und Wohnraum weiter erhöht und somit auch die Preise für Immobilien in der Region weiter angehoben. Diese Entwicklung ist jedoch nicht nur auf Leipzig beschränkt, sondern auch in anderen größeren Städten wie Dresden oder Chemnitz zu beobachten. Ein wesentlicher Faktor dieser Entwicklung ist die sogenannte Land-Stadt-Flucht. Immer mehr Menschen ziehen vom ländlichen Raum in die Städte oder ins nähere Umland, um dort bessere Job- und Bildungsmöglichkeiten zu finden. Insbesondere Leipzig hat sich in den letzten Jahren zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort entwickelt, mit zahlreichen Unternehmen aus den Bereichen Medien, Kreativwirtschaft und neuen Technologien. Die hohe Lebensqualität in der Stadt, geprägt von einer lebendigen Kulturszene und einer gut ausgebauten Infrastruktur, trägt ebenfalls dazu bei, dass Leipzig für viele Menschen eine attraktive Alternative zu den teils strukturschwachen ländlichen Regionen darstellt.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen stellt sich die Frage, ob ein Immobilienkauf in Sachsen noch lohnenswert ist? Grundsätzlich können wir als Immobilienmakler sagen, dass die steigende Nachfrage nach Wohnraum in den Großstädten auch in Zukunft zu einer Wertsteigerung von Immobilien führen wird. Vor allem Immobilien in begehrten Stadtteilen, oder in der Nähe attraktiver Arbeitsplätze werden weiterhin attraktiv bleiben. Eine Investition in eine Immobilie kann sich somit in den großen Städten Sachsens durchaus lohnen.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Sachsen (FAQ)

Die Grunderwerbsteuer in Sachsen beträgt 5,5 % des Kaufpreises. Beispiel: 250.000 € Kaufpreis → 13.750 € Steuer. Notar- und Maklerkosten gehören nicht zur Bemessungsgrundlage.

Nein, bewegliche Sachen wie Möbel, Einbauküchen oder Inventar sind nicht grunderwerbsteuerpflichtig, wenn sie im Kaufvertrag separat ausgewiesen sind.

Die Steuer wird anteilig nach Erwerbsquote berechnet; jeder Erwerber haftet gesamtschuldnerisch. Beispiel: Zwei Käufer zu je 50 % zahlen entsprechend ihres Anteils.

Die Steuer fällt bei beiden Varianten an. Bei Bauträgerverträgen kann die Bemessungsgrundlage den Kaufpreis plus Bauleistungen umfassen; der Vertragsaufbau sollte geprüft werden.

Privatnutzer können die Steuer nicht absetzen. Bei Vermietung zählt sie zu den Anschaffungskosten und kann steuerlich über die Abschreibung berücksichtigt werden.

Kontaktieren Sie uns gern bei weiteren Fragen zur Grunderwerbsteuer in Sachsen

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Höhere Grunderwerbsteuer in Sachsen

Die Grunderwerbsteuer ist in Sachsen zuletzt auf 5,5% gestiegen. Die Kaufnebenkosten für den Immobilienkauf haben sich in Sachsen somit nochmal deutlich verteuert, liegen aber noch deutschlandweit im Durchschnitt.

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