Sanierungsgebiete Leipzig | Ausgleichsbeträge für Immobilieneigentümer
Was sind Ausgleichbeträge in Sanierungsgebieten?
In der Stadt Leipzig wurden in der Nachwendezeit in den Jahren 1991 - 2004 insgesamt 15 Sanierungsgebiete beschlossen, die durch Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen gefördert wurden/werden. Ziel der einzelnen Sanierungsgebiete war es, die drohenden Missstände auf Grund von gravierenden Städtebaulichen Mängeln mit großzügigen Fördermitteln des Bundes, des Landes und der EU zu verringern, um die Gebiete zu sanieren und eine Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität zu erreichen. Hierbei sind vor allem städtebauliche Maßnahmen zu zählen, wie die Entwicklung von neuen Parks, die Sanierung bestehender Straßen und der Erschließung neuer Infrastruktur.

Wofür werden Ausgleichsbeträge in Leipzig fällig?
Auf Grund der Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität, fordert die Stadt Leipzig von den Eigentümern der Grundstücke im Sanierungsgebiet, nach Aufhebung der Sanierungssatzung durch den Stadtrat, entsprechende Ausgleichbeträge nach den Regeln des Baugesetzbuches. Diese Ausgleichsbeträge sind vorwiegend gekoppelt, an die Ermittlung der aktuellen Bodenrichtwerte, welche die Stadt einmal jährlich durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt. Auf Grund der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Bodenrichtwerte in der Stadt Leipzig, erhöhen sich auch die Ausgleichsbeträge überproportional, was nicht unumstritten ist. Die Stadt Leipzig rechnet damit, dass bis zum Ende des Jahres 2023/Anfang 2024 alle Sanierungsgebiete entlassen werden.
Wer zahlt die Ausgleichbeträge?
Die Ausgleichsbeträge zahlt der Grundstückseigentümer, der nach Abschluss der Entwicklungsmaßnahmen im Grundbuch steht. Die Stadt Leipzig kontaktiert alle Eigentümer per Bescheid, nach Aufhebung der Sanierungssatzung. Bei Wohnungs-und Teileigentum wird der Anteil am Grundstück gemäß der Teilungserklärung unter den Eigentümern aufgeteilt. Bei Eigentümern unbebauter Grundstücke können die Ausgleichsbeträge daher nicht unerheblich sein.
Hinweis beim Verkauf von Immobilien im Sanierungsgebiet:
Beim Verkauf von Immobilien, in einem festgelegten Sanierungsgebiet, erfolgt ein Hinweis im Kaufvertrag, auf diese Besonderheit. Es kann durchaus vorkommen, dass die Stadt Leipzig dem Verkauf der Immobilie nur zustimmt, wenn im Vorfeld die entsprechenden Ausgleichsbeträge abgelöst werden. Dieser Fall ereignet sich oft beim Verkauf von Immobilien, die preislich über dem Verkehrswert liegen was grundsätzlich auf Grund erhöhter Nachfrage nach Immobilien in Leipzig, nicht unüblich ist. Käufern und Verkäufern sollte dementsprechend die Sachlage bekannt sein, um den Verkaufsprozess nicht zu verzögern.
Hinweis beim Verkauf von Immobilien im Sanierungsgebiet:
Beim Verkauf von Immobilien, in einem festgelegten Sanierungsgebiet, erfolgt ein Hinweis im Kaufvertrag, auf diese Besonderheit. Es kann durchaus vorkommen, dass die Stadt Leipzig dem Verkauf der Immobilie nur zustimmt, wenn im Vorfeld die entsprechenden Ausgleichsbeträge abgelöst werden. Dieser Fall ereignet sich oft beim Verkauf von Immobilien, die preislich über dem Verkehrswert liegen was grundsätzlich auf Grund erhöhter Nachfrage nach Immobilien in Leipzig, nicht unüblich ist. Käufern und Verkäufern sollte dementsprechend die Sachlage bekannt sein, um den Verkaufsprozess nicht zu verzögern.
Vorzeitige Ablösung des Ausgleichbetrages
Eigentümer einer Immobilie im Sanierungsgebiet können die Ausgleichsbeträge vorzeitig ablösen. Hierzu wird eine freiwillige Vereinbarung mit der Stadt Leipzig geschlossen. Derzeitig kann man bei einer vorzeitigen Zahlung, mindestens ein Jahr vor Aufhebung der Sanierungssatzung, 20 % des Ausgleichsbetrages sparen. Ein weiterer Vorteil der Vorzeitigen Ablösung ist die Planungssicherheit. Auf Grund der stetig steigenden Bodenrichtwerte ist davon auszugehen, dass die Ausgleichsbeträge weiter steigen werden, da diese durch die aktuellen Bodenrichtwerte ermittelt werden. In den letzten Jahren sind die Bodenrichtwerte in Leipzig, welche immer im März veröffentlich werden, jährlich gestiegen. Eine vorzeitige Ablösung sollte daher geprüft werden.
Fazit und Empfehlung für Immobilien- /Grundstückseigentümer
Es ist für Immobilieneigentümer ratsam, sich bezüglich der Ausgleichsbeträge bei der Stadt Leipzig zu erkundigen. Es kann vorteilhaft sein, die Ausgleichsbeträge vorzeitig abzulösen. Grundsätzlich sollte man sich vor Zahlung steuerlich und anwaltlich beraten lassen, da es auch hier in der Vergangenheit unterschiedliche Auffassungen bei der Rechtmäßigkeit zur Höhe der geforderten Ausgleichsbeträge gab. Ein Verkauf einer Immobilie mit entsprechendem Sanierungsvermerk im Grundbuch ist unproblematisch. Vorteilhaft ist es allerdings, sich bereits frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und ggfls. die abzulösenden Beträge einzukalkulieren/abzulösen, oder im Verkaufspreis zu berücksichtigen. Die Stadt Leipzig bietet zudem eine Broschüre zum Download an, die nochmal die wichtigsten Informationen für Grundstückseigentümer bereithält.

















